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Kirchenwahl 2024

16.11.2023

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In der Gemeindeversammlung am 19.11. wird die Gemeinde dazu aufgefordert, Wahlvorschläge für das Amt einer Presbyterin, eines Presbyters einzureichen. Die Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen endet am Dienstag, 5. Dezember 2023.

 

Vorgeschlagen werden können Gemeindeglieder, die

  • am Wahltag (18.02.2024) das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • das 75. Lebensjahr am Wahltag (18.02.2024) noch nicht vollendet haben. Ins Amt eingeführt werden kann nur, wer am Tag der Einführung (17.03.2024) das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • einen guten Ruf in der Kirchengemeinde haben.

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens fünf wahlberechtigen Gemeindegliedern und der vorgeschlagenen Person selbst unterschrieben sein. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (18.02.2024) das 14. Lenbensjahr vollendet hat, und Mitglied der Kirchengemeinde ist.

Wahlvorschläge geben Sie bitte im Gemeindebüro, Hochstr. 54, 57290 Neunkirchen ab.

Hier finden Sie das Formular für einen Wahlvorschlag:

Wahlvorschlag
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